ALLE - außer Kondome

Kostenerstattung für Verhütungsmittel

Bezieherinnen von ALG II, Sozialhilfe oder Asylbewerberleistungen aus dem Ennepe-Ruhr-Kreis können die Kostenerstattung für Verhütungsmittel (ausgenommen Kondome) in unserer Beratungsstelle beantragen.

Folgende Unterlagen müssen Sie mitbringen:

  • Personalausweis oder Pass
  • Aktueller Leistungsbescheid über ALG II, Sozialhilfe oder Asylbewerberleistungen
  • Verordnung bzw. Rezept des Arztes / der Ärztin oder bei der Beantragung von Spirale, Implantat o.ä. Kostenplan des Arztes / der Ärztin
  • Kontodaten 

Bitte vereinbaren Sie telefonisch einen Termin zur Kostenübernahme!

Grundsätzlich ist es möglich, dass Sie für preiswerte Verhütungsmittel in Vorleistung gehen. Ihnen werden dann nach Einreichung des Kassenbons und des abgestempelten Rezeptes die Kosten erstattet. Sollten Sie ein teureres Langzeitverhütungsmittel beantragen, erhalten Sie von der Beratungsstelle einen Berechtigungsschein, mit dem der Arzt / die Ärztin bzw. die Apotheke direkt mit der Beratungsstelle abrechnen können.

Bevor Sie jedoch in Vorleistung treten, erkundigen Sie sich unbedingt zunächst telefonisch in der Beratungsstelle nach den Einzelheiten und Bedingungen der Kostenerstattung!